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Lanitum

E-Rechnung prüfen und erstellen

Webdienst, der XRechnung und ZUGFeRD prüft und XRechnung 3.0 aus einem Formular erstellt. Die Prüfung ist kostenlos: Rechenwege, Pflichtangaben nach § 14 UStG und der amtliche KoSIT-Validator. Ohne KI, ohne Konto.

Rechnung prüfen XRechnung erstellen – 2,49 €

Prüfen kann jeder. Erstellen und Kaufen richten sich an Unternehmer und öffentliche Auftraggeber.

Prüfen

kostenlos, ohne Anmeldung

Sie laden eine XRechnung (XML als UBL oder CII) oder ein ZUGFeRD- oder Factur-X-PDF hoch. Der Bericht zeigt:

  • Rechenwege: Positionen, Netto, Steuer, Brutto
  • Pflichtangaben nach § 14 UStG, Steuersätze, IBAN-Prüfziffer
  • XRechnung-Geschäftsregeln (Auswahl der BR-DE-Regeln)
  • formale Validierung mit dem KoSIT-Validator

Die Datei wird nur für die Prüfung gelesen und nicht gespeichert.

Rechnung prüfen

Prüfbericht für die Datei muster-xrechnung.xml: keine Fehler gefunden, formale Validierung bestanden; darunter Rechnungsdaten und die rechnerische Prüfung mit fünf bestandenen Einzelprüfungen.
Prüfbericht für eine Muster-XRechnung: Summenprobe, Steuer je Satz, Steuersätze und IBAN-Prüfziffer bestanden. Beträge sind erfunden.

Erstellen

2,49 € je XRechnung, 10er-Paket 14,90 €

Formular ausfüllen, Vorschau prüfen, bezahlen, XML herunterladen. Für Behörden mit Leitweg-ID und für Geschäftskunden, auch für Kleinunternehmer.

  • Jede Datei besteht vor dem Kauf die eigene Prüfung und den KoSIT-Validator. Besteht sie nicht, wird sie nicht verkauft.
  • Entwürfe werden 30 Tage aufbewahrt und danach gelöscht.
  • Das 10er-Paket ist ein Guthaben-Code; ein Konto brauchen Sie auch dafür nicht.

XRechnung erstellen 10er-Paket kaufen

Formular XRechnung erstellen: Felder für Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Fälligkeit, Leistungsdatum oder Leistungszeitraum, Zahlungsbedingungen sowie für den Rechnungsempfänger mit Leitweg-ID oder Käuferreferenz.
Das Formular zum Erstellen: Rechnungsdaten, Empfänger mit Leitweg-ID oder Käuferreferenz, danach Positionen und Steuersätze.

Preise

Bezahlt wird je erstellter Rechnung, direkt im Dienst.

Prüfen0 €beliebig viele Prüfungen, ohne Anmeldung
Einzelne XRechnung2,49 €Bezahlung über Stripe im Dienst
10er-Paket14,90 €Guthaben-Code für 10 Rechnungen, verfällt nicht

Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben. Es gelten die AGB des Dienstes und seine Datenschutzhinweise. Das Erstellen richtet sich an Unternehmer (§ 14 BGB) und öffentliche Auftraggeber.

Rechenbeispiel: Weist eine Behörde eine fehlerhafte Rechnung ab, kosten Korrektur und Neuversand bei 30 Minuten und 35 € Stundensatz 17,50 €, und das Zahlungsziel beginnt neu. Die Prüfung vor dem Versand kostet 0 €.

Ablauf, Leitweg-ID und häufige Fragen

Weitere Fragen beantworten wir per E-Mail an [email protected].

Wie läuft das Erstellen ab?
  1. Angaben eintragen: Rechnungssteller, Empfänger, Positionen, Steuersätze. Bei Behörden die Leitweg-ID, sonst eine Käuferreferenz.
  2. Vorschau prüfen: Die Rechnung wird erzeugt, nachgerechnet und vom KoSIT-Validator geprüft. Fehler zeigt die Vorschau mit Regelnummer.
  3. Bezahlen und herunterladen: Bezahlung über Stripe oder mit einem Code aus dem 10er-Paket. Danach laden Sie die XML-Datei herunter.
Was ist die Leitweg-ID, und woher bekomme ich sie?

Öffentliche Auftraggeber in Deutschland erwarten in jeder E-Rechnung ihre Leitweg-ID, etwa im Format 991-01234-38. Sie gehört in das Feld Käuferreferenz und sorgt dafür, dass die Rechnung bei der richtigen Stelle ankommt. Fehlt sie, weisen die Rechnungseingangsplattformen die Rechnung in der Regel ab.

Die Leitweg-ID steht meist in der Bestellung oder im Auftrag. Steht sie dort nicht, fragen Sie beim Auftraggeber nach; raten Sie sie nicht. Bei Geschäftskunden ohne Leitweg-ID tragen Sie eine Käuferreferenz ein, zum Beispiel die Bestellnummer.

Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?

Für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen gilt: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gibt es Übergangsfristen: In den Jahren 2025 und 2026 sind Papierrechnungen und, mit Zustimmung des Empfängers, PDF-Rechnungen weiter erlaubt, 2027 noch für Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht zum Ausstellen grundsätzlich für alle.

Es gibt Ausnahmen, etwa für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €; Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen, aber nicht ausstellen. Bei Behörden gelten eigene Regeln, viele verlangen die XRechnung schon heute. Ob und ab wann die Pflicht Sie betrifft, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung; dieser Dienst ersetzt keine Steuerberatung.

Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, zum Beispiel eine XRechnung (reines XML) oder ein ZUGFeRD-PDF mit eingebetteten XML-Daten. Ein gewöhnliches PDF ist eine „sonstige Rechnung“.

Was passiert mit meiner hochgeladenen Datei?

Sie wird im Arbeitsspeicher geprüft und nicht gespeichert. Der KoSIT-Validator läuft auf demselben Server; es werden keine Daten an Dritte oder an KI-Dienste übermittelt. Gespeichert werden nur Entwürfe, die Sie zum Erstellen anlegen, 30 Tage lang; danach werden sie automatisch gelöscht.

Was ist der KoSIT-Validator?

Das Referenz-Prüfwerkzeug der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) mit der offiziellen Konfiguration für die XRechnung. Es prüft die formalen Regeln, die auch Rechnungseingangsplattformen der Verwaltung anwenden.

Prüft der Dienst auch, ob die Rechnung inhaltlich stimmt?

Er rechnet nach und prüft Pflichtangaben und Formate. Ob Leistung, Steuersatz oder eine Steuerbefreiung im Einzelfall richtig sind, kann keine Software wissen; dafür bleiben Sie verantwortlich.

Brauche ich ein Konto?

Nein. Sie bezahlen je Rechnung oder kaufen ein 10er-Paket und erhalten einen Guthaben-Code, den Sie bei den nächsten Rechnungen einlösen.

Kann ich als Privatperson kaufen?

Nein. Das Erstellen richtet sich ausschließlich an Unternehmer und öffentliche Auftraggeber. Prüfen kann jeder.